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Theodore Lowe, Ap #867-859 Sit Rd, Azusa New York

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der heat consult Energieberatung

1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der heat consult Energieberatung erfolgen ausschließlich auf Basis ihrer Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2 Angebot und Vertragsschluss

In Prospekten, Anzeigen oder anderen Werbemitteln enthaltene Angebote der bead consult Energieberatung sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell für den Kunden ausgearbeitete Angebote hält sich heat consult Energieberatung 30 Kalendertage gebunden.

    1. Der Kunde ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt heat consult Energieberatung nicht binnen 3 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
    2. Sofern Sie die in dem Bestellvorgang verlangten Angaben erteilt haben und eine Bestellung abschicken, geben Sie uns gegenüber einem verbindlichen Angebot ab. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich, diese AGB zu akzeptieren und die bestellten Artikel und Leistungen erwerben zu wollen. Den Zugang ihrer Bestellung werden wir durch eine Eingangsbestätigung bestätigen; diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Bestellbestätigung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit beim Auftraggeber auf der Grundlage eines des vorliegenden schriftlichen Angebots des Auftragnehmers, zustande.
    3. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen wie Arbeitsergebnisse werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
  • Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen wie Arbeitsergebnisse werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
3 Leistungszeit
  1. heat consult Energieberatung kann die Leistungstermine und –fristen einseitig nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB bestimmen, wobei eine Leistungsfrist von 4 Wochen nicht überschritten werden darf.
  2. Macht die heat consult Energieberatung von ihrem Bestimmungsrecht aus Abs. 1 keinen Gebrauch, können die Leistungstermine oder –fristen verbindlich oder unverbindlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart Macht werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
4 Zahlung; Aufrechnung; Abtretung
  1. Soweit nicht abweichend angegeben bzw. angeboten, enthalten die Preise die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (Bruttopreise).
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der heat consult Energieberatung 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  1. Gegen Forderungen der heat consult Energieberatung aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag, kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der heat consult Energieberatung anerkannten Forderungen aufrechnen.
  2. Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung der heat consult Energieberatung abtreten.
5 Subunternehmer

Es steht dem Auftragnehmer frei, über die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen zu entscheiden.

Der heat consult Energieberatung ist es gestattet, die zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte (Subunternehmer) zu übertragen.

6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, insbesondere in Hinblick auf den vertraglichen Beratungs- und sonstigen Auftragszweck erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, soweit sie der Auftragnehmer benötigt und eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Leistungserbringung zur Informationsbeschaffung und Auftragsdurchführung zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

7 Vertragsdauer, Kündigung, Urheberrecht
  1. Der Vertrag endet mit Eintritt des vereinbarten Leistungsergebnisses.
  2. Der Vertrag ist für den Auftraggeber jederzeit, für den Auftragnehmer nur aus wichtigem Grunde kündbar. § 15 dieses Vertrags gilt im Falle der Kündigung entsprechend.
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 650h BGB). Kündigen die Vertragspartner aus wichtigem Grund hat dies nach Maßgabe von § 314 BGB zu erfolgen.
  4. Kündigt der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (freie Kündigung), hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dabei muss er sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Parteien sind sich einig, dass abweichend von § 648 Satz 3 BGB vermutet wird, dass dem Auftragnehmer für den noch nicht erbrachten Leistungsteil 60 % der hierauf entfallenden Vergütung zusteht. Den Parteien bleibt stets die Möglichkeit, höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen sowie einen höheren oder niedrigeren anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen als in Satz 2 vermutet.
  1. Soweit der Auftragnehmer aus einem wichtigen – von ihm nicht zu vertretenden – Grund kündigt, gilt § 15 dieses Vertrages entsprechend.
  2. Die von der heat consult Energieberatung erstellte Planung und Berechnung ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer ist Eigentümer der Planungsinhalte.
8 Über- und Weitergabe von Daten  

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Unterlagen in EDV-gerechter Form zur Verfügung zu stellen.

  1. Der Auftragnehmer willigt in die Weitergabe seiner Kontakt- und Kommunikationsdaten an andere Projektbeteiligte ein.
9 Abnahme; Verjährung
  • Die Parteien vereinbaren die förmliche Abnahme. Der Auftraggeber wird diese innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer durchzuführen.
  • Soweit keine förmliche Abnahme nach Ziff. 7.1. vereinbart ist und wird auch sonst keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf einer angemessenen Frist von 10 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, es sei denn der Auftraggeber verweigert die Abnahme innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels.
  • Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so treten diese Rechtsfolgen nur dann ein, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
  • Die Erklärungen und Hinweise müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
  • Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren nach fünf Jahren, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften keine anderen Verjährungsfristen vorgesehen sind.
10 Gewährleistung
  • Auch wenn die heat consult Energieberatung für den Kunden die Meldung von Daten zu einer Förderstelle übernimmt oder den Förderantrag ausstellt, übernimmt die heat consult Energieberatung keine Gewähr für Bestand und Umfang des Förderprogramms.
  • Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt die heat consult Energieberatung keine Haftung.
  • Für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB gelten abweichend zu den gesetzlichen Regeln folgende Regelungen:

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Leistung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von heat consult Energieberatung oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

11 Mängelansprüche und Haftung

Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz wird nicht beschränkt. 

    1. Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich in Fällen leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf die Höhe des Auftragswertes und maximal auf die Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden bzw. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) der aktuellen Vermögenshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Nach auftragsbezogener, ausführlicher Erörterung sehen die Vertragsparteien diese Beschränkung der Haftung in diesem Umfang im Hinblick auf die konkreten Haftungsrisiken als angemessen an.
    2. Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, beschränkt sich in Fällen leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf die Höhe des Auftragswertes und maximal auf die Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden bzw. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) der aktuellen Vermögenshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Nach auftragsbezogener, ausführlicher Erörterung sehen die Vertragsparteien diese Beschränkung der Haftung in diesem Umfang im Hinblick auf die konkreten Haftungsrisiken als angemessen an.

Haftet der Auftragnehmer für einen von ihm schuldhaft verursachten Mangel bzw. Schaden gesamtschuldnerisch neben einem anderen an dem Bauvorhaben Beteiligten, insbesondere einem ausführenden Bauunternehmen, kann er verlangen, dass der Auftraggeber zunächst vorrangig den anderen Beteiligten in Anspruch nimmt. Diese Verpflichtung ist auf die ernsthafte außergerichtliche Inanspruchnahme, z.B. durch schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist, beschränkt. Dies gilt nur, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

  1. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die heat consult Energieberatung von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
  2. Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, nicht gewährte Förderung, sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
12 Schlichtungsvereinbarung

Sofern ein Vertragspartner bei Streitigkeiten über Inhalte dieses Vertrags vor Beschreiten des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten die Schlichtungsstelle des GIH  e.V. (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V.) auf Grundlage der Schlichtungsordnung des GIH (abrufbar unter www.gih.de/leistungen/schlichtungsstelle/) anruft, stimmt der andere Vertragspartner schon heute der Durchführung des Schlichtungs-verfahrens (Ziff. 3 der Schlichtungsordnung des GIH) zu.

Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmt

13  Anwendbares Recht; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der heat consult Energieberatung und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen u.a. auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die Rahmenbedingungen, auf denen der Vertrag beruht, ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die heat consult Energieberatung unzumutbar werden, ist die heat consult Energieberatung berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen. Eine solche Vertragsanpassung wird die heat consult Energieberatung dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird die heat consult Energieberatung den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung gesondert hinweisen.
14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen eines Beratungs- oder Betreuungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Nach Bekannt werden der Unwirksamkeit ist über diesen Punkt eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15 Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Allein die deutsche Version der AGBs ist rechtsverbindlich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur zur Orientierung. Die AGBs in aktueller Version sind zu finden unter www.heat-consult.de

Gerichtsstand: Darmstadt 

Sonderbedingungen „Kauf von Projektdateien“

Die im Rahme der Beauftragung und der Umsetzung des Auftrags erstellten Daten, Berechnung, Zeichnung, 3D Modellen etc. sind Eigentum der bead consult Energieberatung.

Zusätzlich zu den AGB finden auf den Kauf der Projektdatei (nachfolgend „Datei“ genannt) die nachfolgenden Regelungen Anwendung:

1 Überlassung 

Die Datei wird in maschinenlesbarer Form und in einem für die Weiterverarbeitung durch die Software „Energieberater 18599 3D“ der „Hottgenroth Software AG“ geeigneten Format übermittelt. Die Überlassung der Datei erfolgt über Export.

2 Nutzungsrechte
  1. Die heat consult Energieberatung überlässt die Datei frei von eigenen Schutzrechten und von Rechten Dritter. Die heat consult Energieberatung räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes und zeitlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Datei ein. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Datei gehört die Installation und Anzeige der Datei.
  2. Eine Vervielfältigung der Datei ist nicht gestattet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vorzunehmen; der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Datei an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen oder sie zu veröffentlichen.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Datei zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Datei erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich die heat consult Energieberatung in Verzug befindet.
  5. Die Nutzung der Daten ist auf die Zwecke der Auswertung der in der Energieberatung von heat consult Energieberatung erlangten Daten und Berechnungsergebnisse für das in der Bestellung genannte Gebäude beschränkt. Eine Nutzung der Datei zu anderen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Energieberatung für Immobilien, ist untersagt.
3 Kunde ist Wohnungseigentümergemeinschaft

Ist der Kunde eine Wohnungseigentümergemeinschaft, dann ist zur Nutzung der Datei gemäß § 2 nur der Verwalter dieser Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, es sei denn, die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keinen Verwalter. Das Nutzungsrecht ist an den die Bestellung ausführenden Verwalter gebunden und erlischt mit Ende seiner Vertreterstellung für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit Ende des Nutzungsrechts hat der Kunde die Datei an die heat consult Energieberatung zurückzugeben oder schriftlich der heat consult Energieberatung zu versichern, dass diese gelöscht wurde.

4 Verstoß

Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Bestimmungen der §§ 2 und 3 durch den Kunden hat die heat consult Energieberatung gegen den Kunden einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt zwischen EUR 500,00 und EUR 100.000,00; sie hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil für die heat consult Energieberatung (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden. Einigen sich die Parteien hierüber nicht, so entscheidet hierüber verbindlich als Schiedsgutachter ein vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main benannter Richter dieses Oberlandesgerichtes nach (auch nur schriftlicher) Anhörung der Parteien.

Weitere gesetzliche Kundeninformationen für Verbraucher gem. §312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB

  1. Vertragspartner und Kontakt gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 EGBGB
  2. Die Leistung wird angeboten von heat consult Energieberatung, Gerlachshöhe 19, 64367 Mühltal, Tel. 0151 54093185. Heat consult ist eine eingetragene Marke der bead consult GmbH; HR 104583
  3. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBG
  4. Beim Kauf von Projektdateien (vgl. Sonderbedingungen „Kauf von Projektdateien“) gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die von einem Verwalter für die Beauftragung vertreten werden:
  5. Die Nutzung der Produktdatei ist auf die Nutzung durch den beauftragenden Verwalter beschränkt.
  6. Das Nutzungsrecht für die Produktdatei endet mit dem Ende der Tätigkeit des beauftragenden Verwalters für das WEG-Objekt.
  7. Sämtliche Rechnungen sind vom Kunden per Überweisung zu begleichen.
  8. Rechnungen werden zu dem von heat consult Energieberatung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch eine Woche nach Zugang der Rechnung fällig.
  9. Leistungstermin gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBGB
  10. heat consult Energieberatung erbringt die Leistung innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten nach Erhalt aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Baubegleitung, dann hängt der Leistungszeitraum von weiteren Faktoren ab (Baufortschritt, Förderungsantrag, etc.). Den voraussichtlichen Termin teilt heat consult Energieberatung dem Kunden auf Nachfrage mit. Seitens heat consult Energieberatung genannte Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesagt wurde.
  11. Umgang mit Beschwerden gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBGB. Für Fragen und Beschwerden können sich Kunden an die Geschäftsleitung von heat conult, Herrn Uwe Wäckerle, Tel.: 0151 54073185 wenden.
  12. Gewährleistung, Garantien gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 und 12 EGBGB. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
  13. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 19 EGBGB. Die Europäische Kommission hat zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mühltal, im Januar 2022