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Immobilienkäufer und -käufer, Makler

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder selbst eine Immobilie erwerben? Wie ist der energetische Zustand des Gebäudes? Mit welchen Sanierungskosten muss ich rechnen und welche Maßnahmen sind überhaupt machbar, sinnvoll und richtig? Besteht eine Sanierungs- oder Nachrüstverpflichtung? Und last but not least, was ist denn das Gebäude im aktuellen Zustand eigentlich wert?

Das sind alles wichtige Fragen, bei denen ich Sie als zugelassener Energieberater tatkräftig unterstützten kann.

Seit vielen Jahren ist es im GEG §88 vorgeschrieben bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Für Gebäude, die nach 1977 errichtet oder saniert wurden darf ein „Verbrauchsausweis“ erstellt werden. Anhand der letzten 3 Jahre Nebenkostenabrechnung wird ein gemittelter Wert der Heizkosten errechnet und als Verbrauch festgelegt. Diese Methode sagt wenig über den energetischen Zustand des Gebäudes aus und basiert natürlich auf dem individuellen Nutzerverhalten der Bewohner: behaglich warm im Winter bei 23°C oder eher bei 20°C; Warm- oder Kaltschläfer; viel- oder wenig Lüftung; alle Räume beheizt oder wohnt nur eine einzige Person in einem ganzen Haus; etc.

Bei älteren, unsanierten Gebäuden mit BJ vor 1977 ist die Erstellung eines „Energiebedarfsausweise“ erforderlich. Hierfür wird möglichst detailliert das komplette Gebäude, Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung etc. erfasst und in einer speziellen Software bilanziert. So wird nicht nur der zu erwartende, normierte Wärmebedarf ermittelt, sondern auch der IST-Zustand des gesamten Gebäudes. Der Bedarfsausweis wird in der Regel nach einer ausführlichen Besichtigung durch einen Energie Effizienz Experten erstellt und beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert und hinterlegt.

Aufbauend auf diesen Daten könnte dann im nächsten Schritt ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP erstellt werden. Hier werden verschieden Sanierungsoptionen und Varianten energetisch berechnet und ausgelegt.

Sie sehen, ein akribisch erstellter Energiebedarfsausweis, eventuell noch kombiniert mit einem iSFP schafft eine verlässliche Basis, ist ein gutes Verkaufsargument und nimmt dem Käufer die Angst vor unvorhersehbaren Folgekosten bei der Sanierung. Als Käufer sollten Sie auf die Einsicht in diese Daten bestehen. 

Ist der Kauf dann endlich abgewickelt stellt sich die nächste Frage: habe ich eine Nachrüst- oder Sanierungsverpflichtung? Muss ich z.B. die Heizung tauschen? Keine Sorge! Die vorgeschrieben Maßnahmen nach GEG §47 halten sich in Grenzen:

 

Für die Nachrüstung haben Sie nach Kaufdatum 2 Jahre Zeit.

Jetzt kann´s losgehen! Sie möchten mit der Renovierung und Sanierung ihres Gebäudes beginnen. Bestenfalls haben Sie einen iSFP erstellen lassen und bereits geprüft, inwieweit einzelne Maßnahmen nach BEG förderfähig sind.

Auch hier gibt es einige Kleinigkeiten zu beachten: Es gilt die 10% Regel, will heißen, wenn Sie mehr als 10% eines Gebäudeteils z.B. die Fenster oder die Fassade sanieren möchten müssen Sie für das Gewerk die aktuellen Dämmwerte und Standards nach GEG für Bestandgebäude einhalten.

Förderung nach BEG ist immer eine „Zielübererfüllung“ mit Dämmwerten oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen nach GEG

Die Gebäudehülle ist recht einfach auszulegen und zu berechnen. Schwieriger wird es bei den Anlagenkomponente: Ist mein Gebäude geeignet für eine Wärmepumpe? Wenn ja, dann welche? Was für Alternativen gibt es? Soll ich eine Photovoltaik Anlage installieren? Was bringt die? Was gibt es für Förderungen? Wie hoch sind die Kosten?

Viel dieser Fragen müssen bei der Erstellung eines iSFP eh angesprochen und diskutiert werden. Einige Maßnahmen wie z.B. den Einbau einer Wärmepumpe müssen dabei sehr genau geprüft und zusätzlich berechnet werden.

Das gehört alles zu den Aufgaben eines anerkannten Energie Effizienz Experten. Sprechen Sie mich an! Vereinbaren Sie einen Termin.