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Bauherren
Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist sicherlich ein großes und spannendes Projekt für jeden Bauherrn. Von der Planung bis zur Errichtung müssen jede Menge Überlegungen angestellt und Entscheidungen getroffen werden, oft auf Anraten von Fachleuten. Der Architekt, Bauingenieur, Statiker und die vielen Fachfirmen für die Ausführung der einzelnen Gewerke beraten gerne nach bestem Wissen und Gewissen.
Letztendlich sind die Anforderungen an ein neues Gebäude sehr detailliert im GEG § 10 – 45 geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html)
Derzeitiger energetischer Mindeststandard ist das Effizienzhaus 55 (EH 55). Das neue Gebäude darf nicht mehr Primärenergie als 55% des „Referenzgebäudes“ verbrauchen. Was ist denn eigentlich das Referenzgebäude?
Für das Referenzgebäudeverfahren wird in einem Bilanzierungstool eine identische Gebäudehülle Ihres Gebäudes erstellt und mit festgelegten, standardisierten Komponenten, Heizung, Lüftung, Dämmung, Fenster etc. ausgestattet. Das ist das Referenzgebäude. Ihr reales Gebäude muss nun so ausgestattet werden, dass es nur 55% des Primärenergieverbrauchs diese Referenzgebäudes hat. Sämtliche Ausstattungs- und Ausführungsdetails, Dämmung, Fenster, Heizung, Luftdichtheit etc. werden akribisch erfasst und müssen in Summe zu den 55% Energieverbrauch führen. Welche Komponente wie ausgeführt wird ist letztendlich fast egal, da ja am Ende ein Summenbetrachtung und ein Gesamtbilanzierung durchgeführt wird.
Etwas schlechter gedämmt Fenster können beispielsweise mit einer dickeren Wanddämmung kompensiert werden. Sie als Bauherr bzw. Ihr leitender Architekt oder Bauträger sind dafür verantwortlich, dass nach Fertigstellung das Summenergebnis EH 55 erreicht wird.
Neben dem Referenzhausverfahren gibt es auch Richtwerte und Vorgaben für die einzelnen Komponenten.
Jede ausführende Fachfirma ist nach GEG §96 verpflichtet eine „Fachunternehmererklärung“ auszustellen, in der bestätigt wird, dass das Gewerk nach aktuellem Stand der Technik und unter Einhaltung der GEG Vorgaben umgesetzt wurde. Nützlicher weise ist dort auch vermerkt, welche Materialien mit welchen Eigenschaften verbaut wurden. Entsprechende Vordrucke gibt’s im Internet.
Zu guter Letzt ist nach Fertigstellung des Gebäudes ein bedarfsbezogener Energieausweis auszustellen, der im Grunde eine Gesamtbilanzierung des Gebäudes darstellt. Dieser Bedarfsausweis sollte Voraussetzung für die Abnahme des Gebäudes sein. Das Bauamt kann eine Bestätigung zur Neubaufertigstellung, einen Nutzungsausweis oder Nutzungsbestätigung sowie einen GEG-Konformitätsnachweis verlangen.
Für Sie als Bauherr und Eigentümer des Gebäudes sind diese Nachweise dahingehen wichtig, dass sie den Wert und die Qualität Ihres Gebäudes bestätigen. Bei einem potentiellen späteren Verkauf des Gebäudes ein wichtiger Nachweis.
Nicht immer wird mit einem leitenden Architekten oder kompetenten Bauträger gebaut. Bei entsprechender Eigenleistung und der teilweise eigenständigen Beauftragung von Fachfirmen können die Verantwortlichkeiten für eine GEG konforme Umsetzung oftmals nicht mehr genau zugeordnet werden.
Das Referenzhausverfahren sowie die allumfängliche Bilanzierung eines Gebäudes ist das „Tagesgeschäft“ eines Energie Effizienz Beraters. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises erfordert ebenfalls einen dafür qualifizierten und zugelassenen Energie Effizienz Experten.
Gerne kann ich Sie bereits bei der Planung und im Laufe der Umsetzung in energetischen Fragen fachkundig beraten. Ebenfalls besteht die Möglichkeiten bei Erreichung von EH 40 Fördergelder und zinsverbilligte KfW Darlehen zu beantragen. Sprechen Sie mich an.