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Energieausweise
Seit vielen Jahren ist es im GEG §88 vorgeschrieben bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen. Für Gebäude, die nach 1977 errichtet oder saniert wurden darf ein einfacher „Energieverbrauchsausweis“ erstellt werden. Anhand der letzten 3 Jahre Nebenkostenabrechnung wird ein gemittelter Wert der Heizkosten errechnet und als Verbrauch festgelegt. Diese Methode sagt wenig über den energetischen Zustand des Gebäudes aus und basiert natürlich auf dem individuellen Nutzerverhalten der Bewohner: behaglich warm im Winter bei 23°C oder eher bei 20°C; Warm- oder Kaltschläfer; viel- oder wenig Lüftung; alle Räume beheizt oder wohnt nur eine einzige Person in einem ganzen Haus; etc.
Bei älteren, unsanierten Gebäuden mit Baujahr vor 1977 ist die Erstellung eines „Energiebedarfsausweise“ verpflichtend. Hierfür wird möglichst detailliert das komplette Gebäude, Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung etc. erfasst und in einer speziellen Software bilanziert. So wird nicht nur der zu erwartende, normierte Wärmebedarf ermittelt, sondern auch der IST-Zustand des gesamten Gebäudes. Der Bedarfsausweis wird in der Regel nach einer ausführlichen Besichtigung durch einen Energie Effizienz Experten erstellt und beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert und hinterlegt.
Aufbauend auf diesen Daten könnte dann im nächsten Schritt ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP erstellt werden. Hier werden verschieden Sanierungsoptionen und Varianten energetisch berechnet und ausgelegt.
Die Heizlastberechnung für jeden Raum zur korrekten Auslegung einer neuen Heizung basiert ebenfalls auf der korrekten Bilanzierung des Gebäudes. Speziell beim Einbau einer Wärmepumpe ist die korrekte Bilanzierung sehr wichtig.
- Kann die Wärmepumpe das Gebäude mit dem bestehenden Heizwasserkreislauf und den verbauten Heizkörpern ausreichend beheizen?
- Ist die Reduzierung der Vorlauftemperatur auf ca. 55°C oder darunter möglich?
- Müssen neue/andere Heizkörper eingebaut werden?